Zitierungen von § 114 StrlSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 114 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 184 StrlSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.04.2024)
... 1 nicht dafür sorgt, dass eine Schutzmaßnahme getroffen wird, 48. entgegen § 114 Absatz 1, 2 oder 3 nicht dafür sorgt, dass eine Röntgeneinrichtung oder Anlage nur bei Vorliegen dort ...
§ 195 StrlSchV Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen (§ 114) (vom 20.04.2024)
...  § 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gilt für Röntgeneinrichtungen, die vor dem 1. Juli 2002 erstmals in Betrieb genommen ... vor dem 1. Juli 2002 erstmals in Betrieb genommen wurden, ab dem 1. Januar 2024. (2) § 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 gilt nur für Röntgeneinrichtungen, die nach dem 1. Januar 2023 erstmals in Betrieb ... eingesetzt werden und die vor dem 31. Dezember 2018 erstmals in Betrieb genommen wurden, § 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2023, 2. für Röntgeneinrichtungen, die für die ... 6. Februar 2018 bis einschließlich 30. Dezember 2018 erstmals in Betrieb genommen wurden, § 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2023, 3. für Röntgeneinrichtungen, die für die ... Exposition eingesetzt werden und die vor dem 6. Februar 2018 erstmals in Betrieb genommen wurden, § 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2023 und 4. für Röntgeneinrichtungen, die für die ... eingesetzt werden und die ab dem 31. Dezember 2018 erstmals in Betrieb genommen wurden, § 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2021. (3) § 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 gilt für ... Betrieb genommen wurden, § 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2021. (3) § 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 gilt für Röntgeneinrichtungen, die vor dem 31. Dezember 2018 erstmals in Betrieb ... Dezember 2018 erstmals in Betrieb genommen worden sind, erst ab dem 1. Januar 2021. (4) § 114 Absatz 2 gilt für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und Bestrahlungsvorrichtungen, die vor ... Dezember 2018 erstmals in Betrieb genommen worden sind, erst ab dem 1. Januar 2021. (5) § 114 Absatz 3 gilt nicht für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, die vor dem 31. Dezember 2018 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (BrKrFrühErkV)
V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2660; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 59
§ 6 BrKrFrühErkV Anforderungen an die Ausrüstung
... der untersuchten Frau anzeigt, 4. die Röntgeneinrichtung in Ergänzung zu § 114 Absatz 1 Nummer 2 der Strahlenschutzverordnung über eine Funktion verfügt, die alle physikalischtechnischen Parameter, die für die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 132
Artikel 2 AbwVuStrlSchVÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... durch die Wörter „§ 146 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. 2. In § 114 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Nummer 2" durch die Wörter „Satz 1 Nummer 2" ... bb) Nummer 40 wird aufgehoben. 7. In § 195 wird die Angabe „ § 114 Absatz 1" jeweils durch die Wörter „§ 114 Absatz 1 Satz 1" ... § 195 wird die Angabe „§ 114 Absatz 1" jeweils durch die Wörter „ § 114 Absatz 1 Satz 1" ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 8
Artikel 1 4. StrlSchVÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... 3 Satz 1 erster Halbsatz zweiter Satzteil des Atomgesetzes" ersetzt. 25a. In § 114 wird dem Absatz 1 folgender Satz angefügt: „Abweichend von Nummer 2 ist die ... 47. § 195 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) § 114 Absatz 1 Nummer 2 gilt nur für Röntgeneinrichtungen, die nach dem 1. Januar 2023 erstmals in Betrieb ... eingesetzt werden und die vor dem 31. Dezember 2018 erstmals in Betrieb genommen wurden, § 114 Absatz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2023, 2. für Röntgeneinrichtungen, die für die ... 6. Februar 2018 bis einschließlich 30. Dezember 2018 erstmals in Betrieb genommen wurden, § 114 Absatz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2023, 3. für Röntgeneinrichtungen, die für die ... Exposition eingesetzt werden und die vor dem 6. Februar 2018 erstmals in Betrieb genommen wurden, § 114 Absatz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2023 und 4. für Röntgeneinrichtungen, die für die ... eingesetzt werden und die ab dem 31. Dezember 2018 erstmals in Betrieb genommen wurden, § 114 Absatz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2021." 48. In § 197 Absatz 2 ...


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