Artikel 1 - Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (StrlSchNRV k.a.Abk.)

V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4646
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20
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Artikel 1 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2018 StrlSchV mWv. 1. Januar 2021

(gesamter Text siehe Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 StrlSchNRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchNRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel StrlSchNRV 1) (vom 30.12.2021)
... Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: --- 1) Die Artikel 1 bis 3, 5 bis 14 und 16 bis 20 dieser Verordnung dienen der Umsetzung der Richtlinie ... 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/ Euratom (ABl. L 13 vom 17.1.2014, S. 1). Die Artikel 1 und 18 dieser Verordnung dienen auch der Umsetzung des Artikels 8d der Richtlinie 2009/71/Euratom ...
Artikel 20 StrlSchNRV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 15.10.2021)
... 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 1 Anlage 8 Teil F Nummer 3 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. (3) Artikel 4 tritt ...


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