Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2017
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß
§ 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2019 1.000 € | Betrag für 2018 1.000 € | Ist-Ergebnis 2017 1.000 € | Erläuterungen
|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6
|
| Ausgaben | | | |
|
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh- men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zu gründenden KfW-Beteiligungstochter eingesetzt. | 54.300 | 42.700 | 19.780 |
Zu Tit. 892 01
| Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh- mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel- ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei- träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe- cke mit einem Volumen von rd. 7.320 Mio. Euro zinsbegünstigt wer- den:
| a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten | 450 Mio. Euro
| b) Existenzgründungen und Wachstums- finanzierungen | 3.810 Mio. Euro
| c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs- gesellschaften | 60 Mio. Euro
| d) Innovationen | 2.000 Mio. Euro
| e) Exportfinanzierung | 1.000 Mio. Euro.
| Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange- passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer- haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2019 geplante Förder- volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungs- finanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur". b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums- finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ERP-Start- fonds. c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern. d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver- waltungskosten geleistet werden.
| Zu Tit. 683 01
| Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord- nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2018. Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 792,8 Mio. Euro, davon fällig:
| Jahr 2020 bis | 171,5 Mio. Euro
| Jahr 2021 bis zu | 137,6 Mio. Euro
| Jahr 2022 bis zu | 109,7 Mio. Euro
| in künftigen Haushaltsjahren | 374,0 Mio. Euro.
| Zu Tit. 682 01
| Der Titelansatz umfasst Mittel für - die KfW-Beteiligungstochter. Die 100%-Tochtergesellschaft der KfW wurde in 2018 gegründet. - die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" der KfW. Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen dienen. Die Tochtergesellschaft ist auf Eigenkapital spezialisiert, insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Programms „ERP-VC-Fondsinvestment", welches bis 2018 dem Titel 892 01 zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvest- ment" ist mit dem operativen Start der KfW-Beteiligungstochter bei dieser angesiedelt. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzie- rungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Von dem veranschlagten Baransatz in Höhe von 8,9 Mio. Euro entfallen 6,76 Mio. Euro auf laufende Verwaltungskosten der KfW-Beteiligungs- tochter für die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments", einschließ- lich der nicht direkt dem Programm zurechenbaren Kosten der KfW-Beteiligungstochter, die vom Programm der „ERP-VC-Fonds- investments" anteilig zu tragen sind (sog. „Overhead"). Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion" gegenüber dem Bund bzw. ERP-Sondervermögen als Gesellschafter, die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.
|
|
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 323.700 T€
|
Jahr 2020 bis zu | 58.800 T€
|
Jahr 2021 bis zu | 55.400 T€
|
Jahr 2022 bis zu | 47.100 T€
|
in künftigen Haushaltsjahren | 162.400 T€
|
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
|
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2018 sowie sonstigen Verpflich- tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 205.900 | 228.400 | 200.422
|
Zahlungsverpflichtungen davon fällig: | 792.800 T€
|
Jahr 2020 bis zu | 171.500 T€
|
Jahr 2021 bis zu | 137.600 T€
|
Jahr 2022 bis zu | 109.700 T€
|
in künftigen Haushaltsjahren | 374.000 T€
|
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
|
682 01-691 | Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und euro- päischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland durch die KfW-Beteiligungstochter ... | 8.900 | 10.000 |
|
Verpflichtungsermächtigungen davon fällig: | 54.800 T€
|
Jahr 2020 bis zu | 6.600 T€
|
Jahr 2021 bis zu | 7.000 T€
|
Jahr 2022 bis zu | 7.300 T€
|
in künftigen Haushaltsjahren | 33.900 T€
|
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
|
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden | 500.000 | 500.000 | 206.751 |
Zu Tit. 682 02
| Der Ansatz umfasst insbesondere: - die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständi- schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so- wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er- leichtern; - die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I und II sowie des 2017 aufgesetzten Nachfolgefonds High-Tech Gründerfonds III; - die Bedienung von Kapitalabrufen des 2016 zusammen mit der KfW aufgelegten coparion-Fonds. Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften. In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts- jahr 2019 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus- zahlung in den Jahren 2020 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs- freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 oder in Folgejahren tätigen. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich- tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/ Verwaltungskosten geleistet werden. Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 1.831 Mio. Euro. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
| Zu Tit. 681 02
| Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Sti- pendienprogramme, und zwar - 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, - 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich- keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, - 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar- ship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit- tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro- gramme finanziert werden. Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/ jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika- nischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs- kosten geleistet werden. Verpflichtungsermächtigungen werden erst im ERP-Wirtschaftsplan 2020 wieder benötigt.
| Zu Tit. 681 03
| Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat- lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför- dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2020 bis 2023, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön- nen. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs- kosten geleistet werden.
| Zu Tit. 870 01
| Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg- schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2017 rund 2.000 Mio. Euro.
|
|
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 1.831.200 T€
|
in künftigen Haushaltsjahren | 1.831.200 T€
|
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.
|
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/ jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | 2.700 | 2.700 | 2.657
|
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 2.800
|
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€
|
Jahr 2020 bis zu | 1.500 T€
|
Jahr 2021 bis zu | 1.300 T€
|
Jahr 2022 bis zu | 1.300 T€
|
Jahr 2023 bis zu | 1.000 T€
|
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar.
|
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. | 0 | 0 | 0
|
| Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 775.400 | 787.400 | 432.410
|
| Abschluss | | |
|
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.300 | 6.300 | 5.457
|
Ausgaben für Investitionen | 769.100 | 781.100 | 426.953
|
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 775.400 | 787.400 | 432.410
|
Kapitel 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2019 1.000 € | Betrag für 2018 1.000 € | Ist-Ergebnis 2017 1.000 € |
|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|
| Sonstige Ausgaben | | | |
Zu Tit. 427 09
| Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Per- sonal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwal- tungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
| Zu Tit. 531 01
| Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder- vermögens auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder- vermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.
| Zu Tit. 575 01
| Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder- aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2017 aufgenommenen Mittel vorge- sehen.
| Zu Tit. 671 01
| Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh- ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über- tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
| Zu Tit. 595 01
| Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
| Zu Tit. 697 01
| Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt- schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögens- bereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermö- genssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Aus- gaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech- nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
|
|
427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt- lich Tätige | 200 | 200 | 49
|
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01. | 250 | 250 | 93
|
575 01-680 | Zinsaufwendungen Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01. | 0 | 500 | 0
|
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 2
|
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 | - | - | 0
|
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | - | 0 | 0
|
| Summe Sonstige Ausgaben | 500 | 1.000 | 144
|
| Abschluss | | |
|
Sonstige Ausgaben | 500 | 1.000 | 144
|
Zinskosten | - | - | -
|
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 500 | 1.000 | 144
|
Kapitel 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2019 1.000 € | Betrag für 2018 1.000 € | Ist-Ergebnis 2017 1.000 € |
|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|
| Einnahmen | | | |
Zu Tit. 119 99
| Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge- sehen.
| Zu Tit. 162 01
| Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
| a) Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV | 240.955 T€
| b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I-IV | 93.319 T€
| c) Verzinsung Nachrangdarlehen | 0 T€
| d) Erträge aus Darlehen an Unternehmen | 25.000 T€
| Summe | 359.274 T€
| Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt- schaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr einge- setzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP- Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge- genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Son- dervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
| Zu Tit. 182 01
| Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
| Senator der Finanzen Berlin | 1.053 T€
| Unternehmen | 175.400 T€
| Summe | 176.453 T€
| Zu Tit. 129 01
| Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
| Zu Tit. 231 01
| Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan- zierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter- nehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2018 sowie sonstige Ver- pflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung ge- währten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro- gramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be- träge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch in der ERP-Innovationsfinanzierung bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.
| Zu Tit. 272 01
| Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Auf- grund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird. Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstatten- den Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.
| Zu Tit. 325 02
| Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
|
|
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 19.602
|
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0
|
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 359.274 | 593.578 | 492.403
|
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 176.453 | 181.247 | 352.390
|
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | 171.506 | 0 | 0
|
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs- steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft | 56.167 | 60.330 | 60.530
|
a) ERP-Innovationsfinanzierung: | 38.847 T€
|
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€
|
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€
|
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaus- halt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
|
272 01-861 | Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02 | 12.500 | - | -
|
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0
|
| Gesamteinnahmen | 775.900 | 835.155 | 924.925
|
| Abschluss | | |
|
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | 0
|
Übrige Einnahmen | 775.900 | 835.155 | 924.925
|
Gesamteinnahmen | 775.900 | 835.155 | 924.925
|
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen 1.000 € | Ausgaben 1.000 € | davon entfallen auf
|
sonstige Ausgaben 1.000 € | Zinskosten 1.000 € | Zuweisungen und Zuschüsse 1.000 € | Investitionen 1.000 €
|
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 775.900 | 775.400 | 500 | | 6.300 | 769.100
|
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | | 500 | | | |
|
| | 775.900 | 775.900 | 500 | | 6.300 | 769.100
|
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2019 | a) Bis einschl. 31.12.2017 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2019 | davon fällig
|
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 ff.
|
b) VE 2018
|
c) VE 2019
|
in Mio. €
|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8
|
892 01 | Mittelständische Unterneh- men, Exportfinanzierung | 54,3 | a) - | - | - | - | - | -
|
b) - | - | - | - | - | -
|
c) 323,700 | - | 58,800 | 55,400 | 47,100 | 162,400
|
683 01 | Förderkosten | 205,9 | a) 728,900 | 161,400 | 130,300 | 101,900 | 80,800 | 254,500
|
b) 281,800 | 42,500 | 41,900 | 36,400 | 29,600 | 131,400
|
c) 792,800 | - | 171,500 | 137,600 | 109,700 | 374,000
|
682 01 | Förderkosten für die zu gründende Beteiligungs- tochter der KfW | 8,9 | a) - | - | - | - | - | -
|
b) 105,000 | 5,000 | 5,000 | 5,000 | 5,000 | 85,000
|
c) 54,800 | - | 6,600 | 7,000 | 7,300 | 33,900
|
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) 2,080 | 1,040 | 1,040 | - | - | -
|
b) 4,980 | 1,660 | 1,660 | 1,660 | - | -
|
c) - | - | - | - | - | -
|
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlan- tische Begegnung | 3,6 | a) 2,263 | 1,561 | 0,552 | 0,150 | - | -
|
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | -
|
c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000
|
| Summe | 275,4 | a) 733,243 | 164,001 | 131,892 | 102,050 | 80,800 | 254,500
|
b) 396,880 | 50,660 | 49,860 | 44,360 | 35,600 | 216,400
|
c) 1.176,400 | - | 238,400 | 201,300 | 165,400 | 571,300
|
682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) 2.069,620 | | | 2017 ff.: | 2.069,620 |
|
b) 2.083,600 | | | 2018 ff.: | 2.083,600 |
|
c) 1.831,200 | | | 2019 ff.: | 1.831,200 |
|
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2017
Aktivseite | 2017 EUR | 2016 EUR
|
A. Barreserve und Anlagen | | |
|
| 1. Guthaben bei Kreditinstituten | 632.710.427,51 | | 476.181.969,73
|
2. Termingelder bei Kreditinstituten | 0,00 | | 0,00
|
3. Anlage bei Fondsgesellschaften | 1.006.259.329,00 | | 1.006.259.329,00
|
4. Anlage bei Unternehmen | 817.690.818,16 | | 866.761.135,41
|
5. Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland" | 58.003.786,95 | | 63.430.670,40
|
6. Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland II" | 40.400.261,08 | | 21.179.132,04
|
7. KfW Nachrangdarlehen | 0,00 | 2.555.064.622,70 | 200.000.000,00
|
B. Darlehensforderungen | | 526.248.940,86 | 496.953.667,96
|
C. Rechnungsabgrenzung | | 0,00 | 0,00
|
D. Sonstige Forderungen | | 166,96 | 0,00
|
E. Beteiligungen | | |
|
| 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331,12 | | 1.082.876.331,12
|
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1.190.752.106,00 | | 1.190.752.106,00
|
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000,00 | | 1.000.000.000,00
|
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731,32 | | 614.280.731,32
|
5. Sonstige Gewinnrücklagen | 2.719.237.060,84 | | 2.436.207.010,46
|
6. ERP-Gewinnrücklage I | 758.597.198,86 | | 711.419.422,01
|
7. ERP-Gewinnrücklage II | 37.595.619,41 | | 28.538.571,20
|
8. ERP-Gewinnrücklage III | 497.307.037,51 | | 425.331.152,71
|
9. ERP-Gewinnrücklage IV | 334.432.453,30 | | 220.028.372,33
|
10. ERP-Förderrücklage I | 4.650.000.000,00 | | 4.650.000.000,00
|
11. ERP-Förderrücklage II | 250.000.000,00 | | 250.000.000,00
|
12. ERP-Förderrücklage III | 1.000.000.000,00 | | 1.000.000.000,00
|
13. ERP-Förderrücklage IV | 1.250.000.000,00 | | 1.250.000.000,00
|
14. Gesetzliche Rücklage der KfW | 615.270.642,68 | | 615.270.642,68
|
15. Sondergewinnrücklage | 0,00 | | 0,00
|
16. High-Tech Gründerfonds I | 58.589.415,82 | | 59.870.533,22
|
17. High-Tech Gründerfonds II | 73.331.791,55 | | 55.916.072,88
|
18. High-Tech Gründerfonds III | 4.226.371,70 | | 0,00
|
19. Coparion | 15.210.240,03 | | 3.174.170,06
|
20. Earlybird Health-Tech | 816.025,66 | | 0,00
|
21. eCAPITAL IV | 3.300.869,39 | | 0,00
|
22. Brockhaus Private Equity | 11.790.284,08 | | 0,00
|
23. Obermark | 18.381.813,27 | 16.185.995.992,54 | 0,00
|
| Summe der Aktiva | | 19.267.309.723,06 | 18.724.431.020,53
|
Passivseite | 2017 EUR | 2016 EUR
|
A. Rückstellungen | | |
|
| 1. Rückstellung Vermögensabsicherung | 0,00 | | 0,00
|
2. Rückstellung Förderlasten | 692.479.421,47 | | 745.570.095,44
|
3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds | 41.800.000,00 | | 30.600.000,00
|
4. Rückstellung Nachrangdarlehen | 100.000.000,00 | | 0,00
|
5. Rückstellung MMF I | 0,00 | | 0,00
|
6. Rückstellung MMF II | 2.334.597,08 | 836.614.018,55 | 0,00
|
B. Verbindlichkeiten | | |
|
| Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 5.377.222,37 | | 98.524.427,38
|
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds | 58.003.786,95 | | 63.430.670,40
|
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II | 40.400.261,08 | | 21.179.132,04
|
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | | 49,04
|
Verwahrungen | 0,00 | 103.781.270,40 | 0,00
|
C. Vermögen des ERP-Sondervermögens | | |
|
| Vermögensbestand 01.01. | 17.765.126.646,23 | | 16.931.206.566,77
|
Gewinn/Verlust | | 561.787.787,88 | 833.920.079,46
|
Vermögensbestand 31.12. | | 18.326.914.434,11 | 17.765.126.646,23
|
Summe Passiva | | 19.267.309.723,06 | 18.724.431.020,53
|
Im Jahr 2017 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 6,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 220,3 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 vertragsgemäß vergütet. Die Vergütung berücksichtigt die Änderungen zur Vergütung der ERP-Förderrücklage I aus dem am 26.04.2017 abgeschlossenen „Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage". Die in diesem Vertrag vereinbarte Teilnahme der ERP-Förderrücklage I an der Verteilung des Jahresergebnisses der KfW ist rückwirkend für das Jahr 2016 anzuwenden. Die nachfolgende Berichterstattung setzt daher auf die Darstellung der Vergütung der ERP-Förder- und Gewinnrücklagen im Bericht für das Jahr 2016 auf, die die Neuregelung bereits berücksichtigte. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2017 wie folgt vergütet:
• Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2017 bis zur Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens am 29.09.2017 ein Zinsbetrag in Höhe von 2,7 Mio. EUR.
• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-Förderrücklage" und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß
§ 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
• Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert. Im Berichtsjahr wurde rückwirkend zum 01.01.2017 eine Dotierung der ERP-Gewinnrücklage IV aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR vereinbart. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments". Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 390,9 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
• 224,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I
• 12,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
• 48,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
• 60,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
• 29,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
• 1,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
• 15,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2017 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2017 somit auf 390,9 Mio. EUR. Diese ERP-Mittel wurden wie folgt eingesetzt:
- 1.
- Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2017 in Höhe von 220,3 Mio. EUR:
• Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 214,9 Mio. EUR.
• Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 4,4 Mio. EUR.
• Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 1,0 Mio. EUR.
- 2.
- Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 170,6 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 147,2 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung der Dotierung in die ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 100 Mio. EUR auf 758,6 Mio. EUR.
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 9,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2017 auf 37,6 Mio. EUR.
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung der Dotierung aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2017 auf 334,4 Mio. EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2017 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.