Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BeamtStGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes


Artikel 4 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 BBesG § 7b, Anlage I, BBesO A/B 8c.

Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. November 2018 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 7b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „1. Januar 2019" durch die Angabe „1. Januar 2024" ersetzt.

2.
In Anlage I Vorbemerkung Nummer 8c Absatz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2018" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BeamtStGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtStGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 BeamtStGuaÄndG Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 3 bis 7 treten am 1. Januar 2019 in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Haushaltsgesetz 2020
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2890; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1669
§ 10 HG 2020 Bezüge
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2232 ) geändert worden ist, für Beamtinnen und Beamte bis zur Höhe von 0,1 Prozent der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2232 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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