Artikel 11 - Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStIntG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Zerlegungsgesetzes


Artikel 11 ändert mWv. 15. Dezember 2018 ZerlG § 2

In § 2 Absatz 4 des Zerlegungsgesetzes vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 1998), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 15 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes" ersetzt.



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