Synopse aller Änderungen des GKV-VEG am 15.12.2018

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Dezember 2018 durch Artikel 13a des PpSG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des GKV-VEG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

GKV-VEG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2018 geltenden Fassung
GKV-VEG n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 13a G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 1a bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(1a) Artikel 1 Nummer 7 tritt mit Wirkung vom 18. Oktober 2018 in Kraft.

(2) Die Artikel 2, 3, 5, 7 Nummer 3, 4 und 5 sowie die Artikel 8, 9, 10, 11, 12 und 12a treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

(Text alte Fassung)

(3) Artikel 2 Nummer 9 tritt am 1. April 2019 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(3) (aufgehoben)

(4) Artikel 11a tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.






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