Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (2. AZRG-DVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2424, 2019 BGBl. I S. 15 (Nr. 45)
Geltung ab 14.09.2019, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 neun Monate nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c und e bis k treten fünf Monate nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2018.



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