Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes (PatVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.12.2018 BGBl. I S. 2446 (Nr. 46); Geltung ab 01.04.2019
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Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen



In § 4 Satz 3 der Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen vom 18. Dezember 1978 (BGBl. 1978 II S. 1469), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. August 2011 (BGBl. 2011 II S. 738) geändert worden ist, werden nach der Angabe „§ 6 Absatz 1" die Wörter „Satz 1, Absatz" durch ein Komma ersetzt.



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