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Artikel 5 - Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes (PatVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung der Wahrnehmungsverordnung
Die Wahrnehmungsverordnung vom 14. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3812), die zuletzt durch Artikel 208 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Buchstabe g wird das Semikolon am Ende durch ein Komma ersetzt.
- bbb)
- Folgender Buchstabe h wird angefügt:
- „h)
- Feststellung, dass die Anmeldung zurückgenommen wurde;".
- bb)
- Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
- „6.
- Bearbeitung von Lizenzbereitschaftserklärungen sowie von deren Rücknahme oder deren Anfechtung mit Ausnahme der Festsetzung oder Änderung der angemessenen Vergütung;".
- cc)
- Nummer 11 wird wie folgt gefasst:
- „11.
- formelle Weiterbearbeitung rechtskräftiger Beschlüsse und Urteile des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs, insbesondere Weitergabe der vom Bundespatentgericht oder vom Bundesgerichtshof festgelegten Publikationsunterlagen;".
- dd)
- In Nummer 14 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- ee)
- Folgende Nummer 15 wird angefügt:
- „15.
- Bearbeitung von Anfechtungen der Zurücknahme einer Anmeldung sowie Bearbeitung von Anfechtungen der Erklärung des Verzichts auf das Patent."
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter „und 4 bis 8" durch ein Komma und die Wörter „4 bis 8 und 15" ersetzt.
- 2.
- § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nach Buchstabe d wird folgender Buchstabe e eingefügt:
- „e)
- Feststellung, dass die Anmeldung zurückgenommen wurde,".
- bb)
- Die bisherigen Buchstaben e bis i werden die Buchstaben f bis j.
- b)
- In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- c)
- Die folgenden Nummern 8 und 9 werden angefügt:
- „8.
- Feststellung, dass das Gebrauchsmuster wegen Verzichts des Gebrauchsmusterinhabers oder wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr mit dem Verspätungszuschlag erloschen ist;
- 9.
- Bearbeitung von Anfechtungen der Zurücknahme einer Anmeldung sowie Bearbeitung von Anfechtungen der Erklärung des Verzichts auf das Gebrauchsmuster."
- 3.
- § 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 5 werden nach dem Wort „Marke" das Komma und die Wörter „einschließlich der Feststellung des Verzichts auf die abgetrennte Eintragung" gestrichen.
- b)
- Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:
- „6.
- Feststellung des Verzichts einschließlich des Teilverzichts auf eine eingetragene Marke;".
- c)
- Die bisherigen Nummern 6 bis 13 werden die Nummern 7 bis 14.
Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 PatVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PatVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Artikel 5 AgrarGeoSVAV Änderung der Wahrnehmungsverordnung
... Wahrnehmungsverordnung vom 14. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3812), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 12. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2446 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 1 Nummer ...
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