Anhang - Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468 (Nr. 46); Geltung ab 20.12.2018
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Anhang (zu Artikel 1 Nummer 31)



Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3) Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

Datenübersicht (BGBl. 2018 I S. 2475)




Anlage 2 (zu § 16 Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Erfassungsbogen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Seite 1 (BGBl. 2018 I S. 2475)


Erfassungsbogen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Seite 2 (BGBl. 2018 I S. 2476)


Erfassungsbogen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Seite 3 (BGBl. 2018 I S. 2477)




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