Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ZahlPrüfbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZahlPrüfbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang ZahlPrüfbVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 31)
 
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Zitat in folgenden Normen

Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3648; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 8 ZahlPrüfbV Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen (vom 20.12.2018)
...  --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 1 Nr. 10 b) ff) V. v. 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2468) wurde sinngemäß ...
§ 24 ZahlPrüfbV Erstmalige Anwendung (vom 20.12.2018)
... 2014 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. (4) Diese Verordnung in der Fassung des Artikels 1 der Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2468) ist erstmals auf die Prüfung für nach dem 31. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3648), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2468 ) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „Kredit- oder ...


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