Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.07.2021 aufgehoben

Eingangsformel - 55. Ausnahmeverordnung zur StVZO (55. StVZOAusnV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2479 (Nr. 46); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Geltung ab 20.12.2018; FNA: 9232-1-55 Zulassung zum Straßenverkehr
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a, c, f, u und x und Nummer 7 sowie Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 6 Absatz 1 im Satzteil vor Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) und § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe x durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1221) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:



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