Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.07.2021 aufgehoben

§ 2 - 55. Ausnahmeverordnung zur StVZO (55. StVZOAusnV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2479 (Nr. 46); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Geltung ab 20.12.2018; FNA: 9232-1-55 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Dezember 2018.



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