Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung (2. BAGebVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2500 (Nr. 46); Geltung ab 20.12.2018
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Eingangsformel



Auf Grund des § 87 Absatz 2 Satz 1 bis 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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