Artikel 3 - Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit" (FAGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Maßstäbegesetzes


Artikel 3 ändert mWv. 21. Dezember 2018 MaßstG § 13, § 14, § 15

Abschnitt 6 des Maßstäbegesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2302), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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