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Eingangsformel - Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung (StPOuaÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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*)
Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (ABl. L 65 vom 11.3.2016, S. 1).