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Artikel 3 - Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung (StPOuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2018 OWiG § 110a

In § 110a Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295) geändert worden ist, werden die Wörter „sowie die für die Einsicht in elektronische Akten" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 StPOuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPOuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 5 eIDKGEG Folgeänderungen *) (vom 26.11.2019)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2571 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Personalausweisgesetzes" ein Komma und ...