Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung (1. SchwPestVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Schweinepest-Verordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. SchwPestVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. SchwPestVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Schweinepest-Verordnung
B. v. 16.12.2018 BGBl. I S. 2594
Bekanntmachung SchwPestVNB 2018-2
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2589 ) wird nachstehend der Wortlaut der Schweinepest-Verordnung in der vom 21. Dezember 2018 an ...


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