Artikel 6 - Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (FiMaAnpG 2018 k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Solvabilitätsverordnung


Artikel 6 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 SolvV § 13, § 19

Die Solvabilitätsverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4168), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2016 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 13 Absatz 4 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a)
Der Wortlaut vor Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„Verbriefungspositionen nach Artikel 2 Nummer 19 der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 35), für die das Institut".

b)
In Buchstabe a werden die Wörter „den aufsichtlichen Formel-Ansatz nach Artikel 262" durch die Wörter „SEC-IRBA nach Artikel 259" ersetzt.

c)
In Buchstabe b werden die Wörter „Artikel 259 Absatz 3 und 4" durch die Angabe „Artikel 265" ersetzt.

2.
§ 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden jeweils die Wörter „nach Artikel 259 Absatz 3" durch die Wörter „nach Artikel 265 Absatz 2" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „des Artikels 259 Absatz 3" durch die Wörter „des Artikels 265 Absatz 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 FiMaAnpG 2018 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FiMaAnpG 2018 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 FiMaAnpG 2018 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Folgende Nummer 8 wird angefügt: „8. die Anforderungen nach den Artikeln 5 bis 9, 18 bis 26, 27 Absatz 1 und 4 und nach Artikel 43 Absatz 5 und 6 der Verordnung (EU) ... Artikel 29 der Verordnung (EU) 2016/1011," wie folgt gefasst: „gegen die Artikel 6 , 7, 9, 18 bis 26 oder 27 Absatz 1 oder 4 der Verordnung (EU) 2017/2402, gegen die zur ... Artikel 29 der Verordnung (EU) 2016/1011," wie folgt gefasst: „gegen die Artikel 6 , 7, 9, 18 bis 26 oder 27 Absatz 1 oder 4 der Verordnung (EU) 2017/2402, gegen die zur ... Unternehmen als Originator oder ursprünglicher Kreditgeber gegen die Anforderungen der Artikel 6 , 7, 9, 18 bis 26 oder 27 Absatz 1 oder 4 der Verordnung (EU) 2017/2402, kann die ... verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 einen dort genannten Anteil nicht hält, 2. entgegen Artikel 7 Absatz 1 ...
Artikel 4 FiMaAnpG 2018 Weitere Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... „der Verordnung (EU) Nr. 600/2014" die Wörter „und nach den Artikeln 5 bis 9, 18 bis 27 und 43 Absatz 5 und 6 der Verordnung (EU) 2017/2402" eingefügt. ... „der Verordnung (EU) Nr. 600/2014" die Wörter „und nach den Artikeln 5 bis 9, 18 bis 27 und 43 Absatz 5 und 6 der Verordnung (EU) 2017/2402" eingefügt. ... verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 einen dort genannten Anteil nicht hält, 2. entgegen Artikel 7 Absatz 1 ...
Artikel 7 FiMaAnpG 2018 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... auch zu beurteilen, ob die Artikel 387 bis 403 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie die Artikel 5 bis 9, 18 bis 26, 27 Absatz 1 und 4 und Artikel 43 Absatz 5 und 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
V. v. 19.02.2019 BGBl. I S. 122
Artikel 1 2. SolvVÄndV
... Solvabilitätsverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4168), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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