Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 UnDaStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UnDaStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 29 MoPeG Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
... Nummer 4 des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1480), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2637 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder ...


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