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Synopse aller Änderungen des Gesetz zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen am 18.06.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 18. Juni 2021 durch Artikel 4 des AHStatNG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des UnDaStatG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.06.2021 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 18.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1751
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 am 1. Juli 2019 in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des Jahres 2021 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) (aufgehoben)