interne Verweise§ 7 BrKrFrühErkV Befundung der Röntgenuntersuchung (vom 28.02.2024) ... dass 1. die Röntgenaufnahmen durch a) zwei Personen gemäß § 2 Absatz 1 oder b) eine Person gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 und eine Person ... zwei Personen gemäß § 2 Absatz 1 oder b) eine Person gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 und eine Person gemäß § 2 Absatz 1 unabhängig voneinander ... b) eine Person gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 und eine Person gemäß § 2 Absatz 1 unabhängig voneinander befundet werden und 2. bei der Befundung die ... b müssen die Röntgenaufnahmen zusätzlich durch eine weitere Person gemäß § 2 Absatz 1 unabhängig befundet werden. (2) Wenn eine Röntgenaufnahme von ... 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a ist zusätzlich mindestens eine weitere Person gemäß § 2 Absatz 1 zur abschließenden Beurteilung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung
V. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 59
Artikel 1 1. BrKrFrühErkVÄndV ... am 18. Juni 2020 geändert worden ist (BAnz AT 27.08.2020 B3)" ersetzt. 3. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Abweichend von Absatz 1 Nummer 2 ist es ... Jahr." 4. In § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „ § 2 Absatz 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2 Satz 1" ... 1 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „§ 2 Absatz 2" durch die Wörter „ § 2 Absatz 2 Satz 1" ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13250/v214269.htm