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Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestVNB 2018-B k.a.Abk.)

B. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2664 (Nr. 48); Geltung ab 23.10.2018

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 23. Oktober 2018 GeflPestVNB 2018 GeflPestV § 15

In der Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

Dem § 15 Absatz 4 ist folgender Satz anzufügen:

„Im Falle der Freilandhaltung hat der Tierhalter eine Reinigung und Desinfektion nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde durchzuführen."


Schlussformel



Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag Prof. Dr. Bätza