Artikel 1 - Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTWG k.a.Abk.)

G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2696, 2019 BGBl. I S. 1868 (Nr. 49)
Geltung ab 01.01.2019, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 KiQuTG

(gesamter Text siehe KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KiQuTWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiQuTWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 KiQuTWG Inkrafttreten (vom 03.12.2019)
... in Kraft. (3) Artikel 3 tritt in Kraft, sobald in allen Ländern Verträge nach Artikel 1 § 4 abgeschlossen wurden. Der Bundesminister der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im ... *) (4) Artikel 4 tritt in Kraft, sobald in allen Ländern Verträge nach Artikel 1 § 4 abgeschlossen wurden, nicht jedoch vor dem 1. Januar 2020. Der Bundesminister der ...


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