Artikel 3 - Achtzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (18. SchSAV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2701 (Nr. 49); Geltung ab 01.01.2019, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb tritt mit Wirkung vom 14. März 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Dezember 2018.



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