Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 2/17 - (zu § 23 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg) (BVerfGE20181016 k.a.Abk.)

B. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2706 (Nr. 49)
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Entscheidung



Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

 
§ 23 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg Seite 793) in der Fassung des Artikels 5 Nummer 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 vom 18. Dezember 2012 (Gesetzblatt Seite 677) ist mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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