Artikel 4 - Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZNOG k.a.Abk.)

G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 18 (Nr. 2); Geltung ab 25.01.2019
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 25. Januar 2019 TierZG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tierzuchtgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294), das zuletzt durch Artikel 132 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Januar 2019.



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