interne Verweise§ 24 KapResV Grundsätze ... ausschließlich als Systemdienstleistung einsetzen. Die Verbote nach § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden. (2) Die Übertragungsnetzbetreiber ... ist auch maßgebend für die Strommengen aus 1. Anfahrvorgängen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 , 2. Funktionstests nach § 28, 3. Probeabrufen und Testfahrten nach ...
§ 25 KapResV Aktivierung (vom 07.11.2025) ... ist entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 bis 3 sind für die Strommengen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 und den §§ 28 bis 30 entsprechend anzuwenden. (4) Maßnahmen, die nach ...
§ 36 KapResV Verstoß gegen grundlegende Pflichten ... Falle eines Verstoßes gegen § 3 Absatz 2 bis 6 muss der Betreiber einer Kapazitätsreserveanlage eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 ... leisten. Die Pflichten des Anlagenbetreibers nach § 3 Absatz 2 bis 6 gelten auch im Falle einer Vertragsstrafe nach Satz 1 uneingeschränkt fort. ... der Anlagenbetreiber nach Zahlung der Vertragsstrafe nach Satz 1 erneut gegen § 3 Absatz 2 bis 6 , soll die Bundesnetzagentur nach § 43 den Betrieb der Anlage ...
Zitat in folgenden NormenKohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 283
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 15 EnWRÄndG Änderung der Kapazitätsreserveverordnung ... (BGBl. 2025 I Nr. 264) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 18d" durch die Angabe „§ 3 Nummer 43" ... wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „ § 3 Nummer 18d" durch die Angabe „§ 3 Nummer 43" ersetzt. 2. In § ... § 3 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 18d" durch die Angabe „ § 3 Nummer 43" ersetzt. 2. In § 9 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „§ ... 3 Nummer 43" ersetzt. 2. In § 9 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „ § 3 Nummer 26e" durch die Angabe „§ 3 Nummer 76" ... 9 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „§ 3 Nummer 26e" durch die Angabe „ § 3 Nummer 76" ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Zweite Verordnung zur Änderung der Kapazitätsreserveverordnung
V. v. 03.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 264
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