Zitierungen von § 42 KapResV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 KapResV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KapResV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 KapResV Ausschreibungs- und Erbringungszeitraum
... jeweils zwei Jahre beträgt. (2) Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 42 die Fristen und Termine nach Absatz 1 anpassen. (3) Ein Vertragsjahr beginnt am 1. ...
§ 9 KapResV Teilnahmevoraussetzungen (vom 01.01.2024)
... einer Präzisierung oder Änderung durch Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 42 anzuwenden, sofern eine solche Präzisierung oder Änderung nach den Erfahrungen oder ...
§ 11 KapResV Bekanntmachung der Beschaffung
... oder elektronisch stattfindet, und 9. die Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 42 , soweit sie die Teilnahmevoraussetzungen, die Gebotsabgabe oder das Zuschlagsverfahren ...
§ 17 KapResV Prüfung und Ausschluss von Geboten und Bietern
... oder 7. die Anforderungen einer Festlegung der Bundesnetzagentur zur Gebotsabgabe nach § 42 Nummer 3 nicht erfüllt sind. (4) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Kapazitätsreserveverordnung
V. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2202
Artikel 1 KapResVÄndV
... einer Präzisierung oder Änderung durch Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 42 anzuwenden, sofern eine solche Präzisierung oder Änderung nach den Erfahrungen oder ... oder den Betrieb ausnahmsweise erforderlich erscheint." 2. In § 42 Nummer 2 werden nach dem Wort „Präzisierung" die Wörter „oder ausnahmsweise ...


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