Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

Abschnitt 3 - Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)

V. v. 11.02.2019 BGBl. I S. 82 (Nr. 4); aufgehoben durch § 41 V. v. 18.11.2019 BGBl. I S. 1781
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 600-1-3-17 Finanzverwaltung
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Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
§ 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Abschnitt 3 Schlussbestimmungen

§ 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 42 ändert mWv. 1. Januar 2019 HZAZustV

1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung vom 16. Januar 2018 (BGBl. I S. 158) außer Kraft.

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