Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2019 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Ackerbohnen im Rahmen der Saatgutanerkennung 2019 (AckerbSaatGAV 2019 k.a.Abk.)

V. v. 14.02.2019 BAnz AT 20.02.2019 V2
Geltung ab 21.02.2019 bis 01.05.2019; FNA: 7822-6-56 Sortenschutz, Saatgut

§ 3


§ 3 ändert mWv. 1. Mai 2019 AckerbSaatGAV 2019

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2019 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Februar 2019.



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