Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung (2. SolvVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.02.2019 BGBl. I S. 122 (Nr. 5); Geltung ab 28.02.2019
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Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Februar 2019.

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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. SolvVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SolvVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel 1 2. SolvVÄndV )
... durch die nationalen Behörden nach Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung ...


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