Artikel 8 - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (13. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten



(1) Die Artikel 2, 5 und 6 dieser Verordnung treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 3a und 15b tritt sechs Monate nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. März 2019.



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