Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEBNB 2019 k.a.Abk.)

B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 258 (Nr. 7); Geltung ab 28.02.2019
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 28. Februar 2019 GGVSEB Eingangsformel

Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 20. Februar 2019 (BGBl. I S. 124) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der seit dem 28. Februar 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 30. März 2017 (BGBl. I S. 711, 993),

2.
den am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Artikel 2a der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3859),

3.
den am 31. Dezember 2018 in Kraft getretenen Artikel 19 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034) und

4.
den teils mit Wirkung vom 1. Januar 2019, teils am 28. Februar 2019 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen - siehe Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt)



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