Die
Post-Entgeltregulierungsverordnung vom
22. November 1999 (BGBl. I S. 2386), die durch
Artikel 1 der Verordnung vom 29. Mai 2015 (BGBl. I S. 892) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „heranzuziehen, die" die Wörter „mit dem beantragenden Unternehmen in struktureller Hinsicht vergleichbar und" eingefügt.
- 2.
- In § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 werden jeweils nach den Wörtern „in ihrem Amtsblatt" die Wörter „und auf ihrer Internetseite" eingefügt.
Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 324