Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung (2. EEMD-ZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.03.2019 BAnz AT 26.03.2019 V1; Geltung ab 27.03.2019
|

Artikel 1 Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. März 2019 EEMD-ZV Anlage I, Anlage II

Die EEMD-Zulassungsverordnung vom 20. März 2018 (BAnz AT 27.03.2018 V2), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Januar 2019 (BAnz AT 10.01.2019 V2) geändert wurden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage I wird die Anlage 3 wie folgt geändert:

(die Anlage I wird hier nicht geführt, Inhalte siehe verlinkte Fundstelle)

2.
Die Anlage II wird mit Ausnahme der Anlagen 2, 3, 4, 6, 7 und 8 wie folgt neu gefasst:

(die Anlage II wird hier nicht geführt, Inhalte siehe verlinkte Fundstelle)

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. EEMD-ZVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. EEMD-ZVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung
V. v. 29.01.2020 BAnz AT 31.01.2020 V3
Artikel 1 3. EEMD-ZVÄndV Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung
... der EEMD-Zulassungsverordnung vom 20. März 2018 (BAnz AT 27.03.2018 V2), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. März 2019 (BAnz AT 26.03.2019 V1 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 20 wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed