Eingangsformel - Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (5. AEGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Dieses Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 1 Absatz 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 44) und Artikel 2 Absatz 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 102).



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