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Synopse aller Änderungen des BrexitÜG am 01.02.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Februar 2020 durch Bekanntmachung der BrexitÜGInkrB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BrexitÜG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BrexitÜG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.02.2020 geltenden Fassung
BrexitÜG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.02.2020 geltenden Fassung
durch B. v. 25.02.2020 BGBl. I S. 316
(Textabschnitt unverändert)

§ 4 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt.

(Text alte Fassung)

(2) Das Auswärtige Amt gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

(2) Das Auswärtige Amt gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 25. Februar 2020 (BGBl. I S. 316) trat das Abkommen am 1. Februar 2020 in Kraft.