Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (VersVermVEV2018Ber k.a.Abk.)

B. v. 01.04.2019 BGBl. I S. 411 (Nr. 11); Geltung ab 20.12.2018

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 20. Dezember 2018 VersVermVEV 2018 Artikel 1, VersVermV § 9

Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 9 Absatz 2 sind die Wörter „§ 34d Absatz 7 Nummer 1 der Gewerbeordnung" durch die Wörter „§ 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung" zu ersetzen.



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