Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät) (2. DV LuftGerPV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.04.2019 BAnz AT 10.04.2019 V1; Geltung ab 11.04.2019
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Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes, von denen Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 Satzteil vor Nummer 1 zuletzt durch Artikel 567 Nummer 2 Buchstabe b der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, in Verbindung mit § 15 Satz 1 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 293), verordnet das Luftfahrt-Bundesamt:



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