Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät) (2. DV LuftGerPV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.04.2019 BAnz AT 10.04.2019 V1; Geltung ab 11.04.2019
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. April 2019 2. DV LuftGerPV § 1

§ 1 der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät) vom 5. November 2018 (BAnz AT 15.11.2018 V1) wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§ 9 Absatz 1" durch die Angabe „§ 9 Absatz 1 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät" ersetzt.

2.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 2" durch die Angabe „§ 9 Absatz 2 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät" ersetzt.

b)
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
motorgetriebene, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge die „Lufttüchtigkeitsforderungen für motorgetriebene, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge" vom 15. Januar 2019 (NfL 2-446-19), geändert durch die Bekanntmachung über die Änderung von „Lufttüchtigkeitsforderungen für motorgetriebene, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge" vom 28. Februar 2019 (NfL 2-459-19),".

c)
Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

„6.
Ultraleichtflugzeuge in der Bauart Drehflügelflugzeuge (Tragschrauber) die „Bauvorschriften für Ultraleichte Tragschrauber (einmotorig)" vom 15. Januar 2019 (NfL 2-445-19),".

d)
Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

„8.
Ultraleichthubschrauber die „Lufttüchtigkeitsforderungen für Ultraleichthubschrauber" vom 28. Februar 2019 (NfL 2-460-19)".

3.
In Absatz 3 Satz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§ 9 Absatz 3" durch die Angabe „§ 9 Absatz 3 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. DV LuftGerPV-ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DV LuftGerPV-ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)
V. v. 05.11.2020 BAnz AT 23.11.2020 V1
Artikel 1 2. DV LuftGerPV-ÄndV2
... für Luftfahrtgerät) vom 5. November 2018 (BAnz AT 15.11.2018 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. April 2019 (BAnz AT 10.04.2019 V1 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird wie ...


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