Artikel 4 - Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichStAÜG k.a.Abk.)

G. v. 08.04.2019 BGBl. I S. 418 (Nr. 12)
Inkrafttreten wird noch bekanntgegeben, siehe Artikel 4; FNA: 170-12/1 Vereinigung Europas Europaunion
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Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union wirksam wird, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein Austrittsabkommen im Sinne von Artikel 50 Absatz 2 Satz 2 des Vertrags über die Europäische Union in Kraft getreten ist. Der Tag des Inkrafttretens wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.



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