Die durch das Gesetz vom 17. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2018, 1972 I S. 2045) (im Folgenden: Errichtungsgesetz), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom
27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), errichtete Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" erhält den Namen "Conterganstiftung".
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2512