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Zitierungen von § 21 ContStifG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 ContStifG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ContStifG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1534
Artikel 1 2. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... das Wort „Stellen" eingefügt. 12. Die §§ 19 bis 21 werden wie folgt gefasst: „§ 19 Finanzielle Ausstattung  ... (3) Ein Anspruch auf Förderung aus Mitteln der Stiftung besteht nicht. § 21 Vergabeplan Der Stiftungsrat stellt mit Zustimmung des Bundesministeriums für ...
 
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