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Änderung Artikel 1 Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften vom 26.11.2019

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Artikel 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2019 geltenden Fassung
Artikel 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis


(gesamter Text siehe eID-Karte-Gesetz - eIDKG)