Artikel 2 - Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung (BewachRVEV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2019 BGBl. I S. 882 (Nr. 23); Geltung ab 28.06.2019
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Artikel 2 Änderung der Bewachungsverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 28. Juni 2019 BewachV § 8, § 22

Die Bewachungsverordnung vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692) wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Nummer 3 wird die Angabe „§ 7 Nummer 4 bis 6" durch die Angabe „§ 7 Nummer 5 bis 7" ersetzt.

2.
In § 22 Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe „Satz 2 und Absatz 4" durch die Angabe „Satz 2 oder Absatz 4" ersetzt.



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