Änderung Anlage 4 BewachV vom 03.12.2016

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Anlage 4 BewachV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.12.2016 geltenden Fassung
Anlage 4 BewachV n.F. (neue Fassung)
in der am 03.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 01.12.2016 BGBl. I S. 2692
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.05.2019) 
 

(Text alte Fassung)

Anlage 4 (zu § 5c Abs. 6) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 6 der Gewerbeordnung


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu § 5c Abs. 6) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung


(Textabschnitt unverändert)

(siehe BGBl. I 2003 S. 1387)



(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.05.2019) 
 



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