Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 14 Absatz 14 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), der zuletzt durch Artikel 275 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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