Schlussformel - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (MichstAusbGlV k.a.Abk.)

V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 925 (Nr. 25)
Geltung ab 12.07.2019 bis 01.10.2026; FNA: 7110-21-2 Handwerk im Allgemeinen
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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Nussbaum



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