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Änderung § 2 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 14.05.2026
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| § 2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 14.05.2026 geltenden Fassung | § 2 n.F. (neue Fassung) in der am 14.05.2026 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 08.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 130 |
|---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
| (Text alte Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. August 2026 außer Kraft. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. August 2028 außer Kraft. |
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